Der umgedeutete Aufstand – Feindbildkonstruktion infolge des 17. Juni 1953 in der DDR
Autor: Niklas Poppe
?Erstveröffentlichung im Kulturfalter, Ausgabe Juni 2018, S. 30 - 31
Auch in der halleschen Innenstadt schallte es, seitdem die türkische Armee im Januar 2018 das Kurdengebiet im Norden Syriens angriff, einige Male „Erdogan, Terrorist“. Die kurdischen Demonstranten benutzen dabei den gleichen Terminus, den der türkische Präsident seit geraumer Zeit beinahe jedem innenpolitischen Gegner an den Kopf wirft. Die öffentliche Diskreditierung durch die schwammige Zuschreibung „Terrorist“ oder „Unterstützer terroristischer Vereinigungen“ besitzt auch ein justiziables Pendant: Teilnehmer der Gezi-Park-Proteste, kritische Journalisten, Anhänger der Gülen-Bewegung oder Oppositionspolitiker mussten sich dahingehend bereits juristisch verantworten. Gemein haben sie aus der Sicht Erdogans, dass sie im Auftrag des feindlichen Auslandes, vor allem der USA, agierten. Allein das erinnert mitunter an die Rhetorik des Kalten Krieges. Die tatsächliche Bedrohung durch Anschläge des IS oder der PKK wird zur Bekämpfung innenpolitischer Gegner instrumentalisiert. Der in der Türkei verwendete Terminus ist dabei der Zeit zwar angepasst, in seiner Pauschalität und Funktion in autoritären Staaten jedoch ein alter Hut. In der DDR der Fünfzigerjahre waren so beispielsweise die Feindbilder BRD („Faschisten“) und Vereinigte Staaten („Imperialisten“) auch bezogen auf die inneren Feinde omnipräsent. Ob Zeugen Jehovas, Kirchenmitglieder, unliebsame Politiker, „Saboteure“ oder auch Republikflüchtige, sie alle machten sich in den Augen der SED schuldig, den Interessen der BRD und USA zu dienen.
Eine Legende, die sich besonders hartnäckig hielt, konstruierte die SED in Reaktion auf den Aufstand vom 17. Juni 1953, der sich nun zum 65. Mal jährt. Über eine Million Menschen streikten und demonstrierten damals in über 700 Orten für wirtschaftliche und politische Veränderungen, stürmten mitunter Parteigebäude und Gefängnisse. Die SED ließ verlautbaren, dass die BRD mit „losgelassenen kriminellen Banditen und KZ-Aufseher[n]“ versucht habe, „die DDR mit Waffengewalt zu erobern und einen Bürgerkrieg zu entfesseln, der in den dritten Weltkrieg münden sollte“. Ein Aufstand, der von den Arbeitern getragen wurde, sich für demokratische Reformen und gegen die Arbeiter- und Bauernpartei richtete, griff ganz wesentlich die geschichtsphilosophische Legitimation der SED als Staatspartei an. Den 17. Juni durfte es für sie in dieser Form nicht geben. Fortan sprach die SED vom „Tag X“ oder dem „faschistischen Putschversuch“.
Nach der Niederschlagung der Proteste durch die Rote Armee gingen die Mitarbeiter der Staatssicherheit auf die Suche nach „faschistischen Elementen“, „Agenten“ und „Provokateuren aus der BRD“. Gefunden werden konnten sie nicht, da es sie nicht gab. Trotzdem wurden im Zuge des 17. Juni zahlreiche Personen verhaftet, verhört und verurteilt.
Eine der bekanntesten unter ihnen dürfte die infolge des Aufstandes hingerichtete Erna Dorn aus Halle gewesen sein, die fortan der SED als Symbolfigur des „faschistischen Putsches“ diente. Die vormals als Kleinkriminelle verurteilte Dorn, die sich in Gefangenschaft selbst schwerster NS-Verbrechen bezichtigte und dabei augenscheinlich log, wurde am 17. Juni mit zahlreichen weiteren Gefangenen aus dem halleschen Gefängnis in der Kleinen Steinstraße von Demonstranten befreit. Ohne dass es dafür Zeugen oder Beweise gegeben hätte, stuften sie das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und die SED als Mitinitiatorin des Aufstandes ein und dichteten ihr eine bedeutende Rolle als Rednerin der Protestkundgebung am Hallmarkt an. Die Legende der mutmaßlichen KZ-Aufseherin und Gestapobeamtin, die am 17. Juni die DDR stürzen und einen faschistischen Staat errichten wollte, füllte die Presse und nachfolgend die Geschichtsbücher der DDR.
Weitaus typischer als der Fall Dorn dürften indes andere sein. Da wäre etwa der Postangestellte Friedrich Keferstein, der am 17. Juni bei einer im Zuge des Streiks durchgeführten Besprechung der Arbeiter des halleschen Bahnhofspostamts erwähnte, dass er es nicht rechtens fände, dass das in der DDR-Verfassung festgehaltene Postgeheimnis durch das MfS missachtet wird. Keferstein wurde beim MfS denunziert, das ihn daraufhin verhaftete und verhörte. Im Urteil, das zweieinhalb Jahre Zuchthaus wegen „Kriegs- und Boykotthetze“ vorsah, hieß es, dass Keferstein ein „Gegner der Arbeiterklasse“ sowie „Werkzeug imperialistischer Kriegsbrandstifter“ sei und durch sein Handeln „neofaschistische Umtriebe“ bestärkt habe.
Ähnlich absurde Vorwürfe betrafen den Kameramann Albert Ammer, der aus eigenem Berufsverständnis heraus am 17. Juni zur Kamera griff, seinen Kollegen sagte, sie sollten ihm folgen, da sie sich so etwas nicht entgehen lassen dürften. Schließlich filmte Ammer die Geschehnisse in der halleschen Innenstadt zusammen mit einer Kollegin. In den Verhören des MfS wurde ihm vorgehalten, seine Tätigkeit als Kameramann der DEFA sei nur Fassade, um als westdeutscher Agent tätig sein zu können. Ersichtlich sei dies unter anderem an seinen „terroristische[n] Äußerungen“, die er gegenüber seinem Vorgesetzten getätigt habe. Albert Ammer wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.