Robert Scholz, M.A.
Mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933 legalisierte die NS-Regierung die Zwangssterilisation von Menschen mit vermeintlichen „Erbkrankheiten“. Eines der 205 „Erbgesundheitsgerichte“, vor denen die „Fortplanzungs(un)würdigkeit“ der Angeklagten verhandelt wurde, befand sich in Halle. In Kooperation mit unterschiedlichen Institutionen setzten Richter und Ärzte
der Saalestadt die nationalsozialistische Sterilisationspolitik um.
Moderation: Annika Sieber
Ort: MLU, Steintor-Campus, Hörsaal 2
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